Die aktuelle Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ist zurzeit ein heiß diskutiertes Thema. Die EZB hat die ohnehin bereits sehr großzügige Geldpolitik gelockert, was höhere Strafzinsen für Banken und neue Anleihekäufe bedeutet. Bei Banken, die Geld bei der EZB parken, sinkt der Einlagezins nun noch tiefer ins Negative. Zudem nimmt die Notenbank das Programm zum Kauf von Staatsanleihen der Euroländer wieder auf, wofür sie ab 1. November monatlich 20 Milliarden Euro ausgeben wird. Die Banken stehen also unter Druck und dies geht natürlich nicht spurlos an ihren Kunden vorbei. Um Minuszinsen zu verhindern, erhöhen einige Geldhäuser ihre Gebühren – fast laufend erreichen Sparer neue Meldungen über höhere Entgelte rund um das Girokonto. Sogar für Dienstleistungen, die sonst meist gratis waren, werden jetzt Gebühren erhoben. Weil Banken und Sparkassen mit Zinsen jetzt erst recht nicht mehr viel verdienen, versuchen sie, sich das Geld immer öfter bei ihren Kunden zurückzuholen. Bereits zahlreiche Geldhäuser haben die Gebühren allein für ihre Girokonten erhöht – ca. jede vierte Bank hat ihre Preise mittlerweile nach oben geschraubt.
Was Sie als Bankkunde und Sparer dazu wissen sollten:
Für Leistungen rund um das Girokonto verlangen Banken eine Reihe unterschiedlicher Gebühren, die immer teurer werden.
Diese Leistungen können z.B. folgende sein:
- Kontoführung
- Kontoauszüge
- Geldabheben
- Girocard (EC-Karte)
- Kartenverlust
- Beleghafte Überweisungen
- Provision bei Geldempfang aus dem Ausland
- SMS für TANs bei Geldüberweisungen
- Mahnkosten
- u.v.m.
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2,00 Euro für eine Überweisung, 10 Cent für jede TAN-SMS und deutlich höhere Gebühren für eine verlorene oder gestohlene Bankkarte. Im einzelnen sind das keine hohen Summen, doch zusammengefasst kann sich daraus durchaus ein unnötiger, höherer und außerdem unzulässiger Betrag ergeben – zum Ärger der Bankkunden.
Die alles entscheidende Frage ist nun:
Sind diese Leistungsgebühren überhaupt zulässig und können Sie als Sparer etwas dagegen tun?
Einige der Bankgebühren rund um das Girokonto sind tatsächlich unzulässig – wenn Sie feststellen, dass Sie für unzulässige Dienstleistungen bei Ihrer Bank zahlen müssen bzw. Ihnen einfach ein Entgelt für bestimmte Leistungen abgezogen wird, können Sie dagegen vorgehen.
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Gängige zulässige Gebühren für Dienstleistungen Ihrer Bank sind z.B.:
- Überweisungsgebühren
- Girocard und Kreditkarte
- Geldabheben
Zulässige Bankgebühren können Banken jederzeit erhöhen. Dagegen vorzugehen, würde also nichts bringen – im schlimmsten Fall könnte dies eher zu einer Kündigung Ihres bestehenden Bankkontos führen.
Unzulässige Gebühren für Dienstleistungen Ihrer Bank sind z.B.:
- SMS-TAN für das Online-Banking
- Nacherstellen von Kontoauszügen
- Zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei Kontoüberziehungen
- Entgelt für eine Kontokündigung
- Ersatzkarte bei Verlust oder Diebstahl
- Benachrichtigungen bei mangelnder Deckung
Außerdem: Falls Ihre Bank die Gebühren Ihres Girokontos erhöhen sollte, sollten Sie dies nicht einfach so hinnehmen, sondern sich informieren und die Kosten mit denen von anderen Banken und Konten vergleichen. Finden Sie ein besseres und preiswerteres Angebot, ist es durchaus empfehlenswert, darüber nachzudenken, das Girokonto zu wechseln.
Was tun bei unzulässigen Gebühren?
WICHTIG: Sobald Ihre Bank Ihnen ein unzulässiges Entgelt entzieht, können Sie den Betrag unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückverlangen – dazu gibt es bereits vorgefertigte Musterschreiben. Außerdem können Sie Zinsen fordern.
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