Wenn auch Sie seit geraumer Zeit auf eine Gehaltserhöhung hoffen, sich Ihr Chef jedoch schwer damit tut, gibt es dafür vielleicht eine ganz einfache Lösung, von der viele gar nichts wissen. Deshalb möchten wir Ihnen diese Lösung heute etwas näherbringen:
Sie können Ihrem Arbeitgeber vorschlagen, Ihnen alternativ Sachzuwendungen zu gewähren.
Haben Sie schon einmal etwas von „geldwerten Vorteilen“ gehört? Zumindest hört sich das erstmal positiv an, nicht wahr? Und das ist es auch im wahrsten Sinne des Wortes – geldwerte Vorteile können nämlich äußerst attraktiv für Sie sein. Sie müssen Sie jedoch wahrnehmen und nutzen. Dafür sollten Sie natürlich wissen, was es mit diesen Vorteilen auf sich hat und wie Sie bestmöglich von ihnen profitieren können.
Deshalb möchten wir Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, was geldwerte Vorteile sind, was genau in diesen Bereich mit reinfällt und wie Sie diese am besten nutzen können.
Also: Was bedeutet eigentlich „geldwerter Vorteil“?
Einen geldwerten Vorteil, auch als Sachbezug oder Sachleistung bekannt, nennt man eine Form der Vergütung oder Leistung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Diese hat nichts mit dem normalen monatlichen Lohn zu tun, der Ihnen ohnehin zusteht, sondern geht über diesen hinaus. Diese extra Vergütungen oder Leistungen gibt es entweder komplett kostenfrei oder vergünstigt. Dabei handelt es sich um Sachbezüge ohne besonderen Anlass. Erhält man ein Geschenk vom Chef, kann es sich entweder um einen Sachbezug oder um eine Aufmerksamkeit handeln. Erhalten Sie z.B. von Ihrem Chef ein Geschenk zum Geburtstag, so handelt es sich nicht um einen Sachbezug.
Der große Vorteil von Sachbezügen ist: Sie müssen diese nicht mehr selbst kaufen und sparen bares Geld. Dadurch erhalten Sie zwar nicht die gewünschte Gehaltserhöhung, jedoch können Sie dadurch oftmals mehr von ihrem Gehalt behalten, da Sie für gewisse Dinge kein Geld mehr ausgeben müssen.
Welche Vergütungen und Leistungen sind z.B. möglich?
- Dienst- oder Firmenwagen: Dieser ist eines der typischsten Beispiele von Sachbezügen durch den Arbeitgeber. Bei dieser Sachleistung kann sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber steuerliche Vorteile erbringen. Man unterscheidet hierbei zwei unterschiedliche Methoden voneinander:
– Die Ein-Prozent-Regelung: Bei privaten Fahrten kommt es zu einer Steuerung von monatlich einem Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises des Fahrzeugs versteuert und zu einer Besteuerung von 0,03 Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises des Autos je Kilometer der Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort. Dabei können Sie als Arbeitnehmer monatlich mehrere hundert Euro sparen.
– Das Fahrtenbuch: Hier werden alle Fahrten schriftlich dokumentiert. Dies kann sich besonders bei Arbeitnehmern, die ihren Dienstwagen überwiegend für dienstliche Fahrten nutzen, wirklich auszahlen. - Gutscheine: Der Arbeitgeber darf Gutscheine im Handel erwerben und sie an seine Mitarbeiter weitergeben. Ein klassisches Beispiel dafür sind Tankgutscheine: Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber einen Gutschein, der mit der Tankstelle anschließend abgerechnet wird. Einige Tankstellen geben auch Tankkarten aus.
- Essensmarken und Restaurantchecks: Diese können Sie z.B. in Restaurants und Supermärkten, beim Bäcker oder Metzger einlösen. Dadurch sparen Sie natürlich ihr tägliches Essensgeld.
- Sachpräsente: Auch Geschenke sind möglich, wie z.B. eine Karte für’s Fitnessstudio, ein Lottoschein oder Tickets fürs Kino – im Prinzip ist alles möglich.
- Fortbildung: Wenn Ihr Chef die Kosten für Ihre Fortbildung übernimmt, ist das für Sie steuerfrei. Achtung: Die Schulung muss jedoch im Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen.
- Gesundheitsförderung: Dazu zählen u.a. die Kosten für Physiotherapie, Massagen oder sportliche Aktivitäten jeglicher Art. Wenn Ihr Arbeitgeber diese für Sie zahlt, sind bis zu 500 Euro im Jahr für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei. Jedoch muss dabei ersichtlich sein, dass die gesundheitsfördernden Maßnahmen und Aktivitäten im Zusammenhang mit einer beruflichen Belastung stehen. (Z.B. Massagen oder Rückengymnastik, wenn Sie berufsbedingt viel fahren müssen.)
- Umzugskosten: Müssen Sie aus beruflichen Gründen umziehen, kann Ihr Arbeitgeber die Kosten für Ihren Umzug vollständig übernehmen.
- Jobticket: Dieses Ticket gibt es seit 2019. Hierbei handelt es sich um eine Monats- oder Jahresfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Diese ist steuerfrei. Das Gute daran: Dies gilt nicht nur für Fahrten zwischen Ihrem Zuhause und Ihrem Arbeitsplatz, sondern auch für private Fahrten.
Andere Arbeitgeberleistungen können u.a. folgende sein:
- Arbeitgeberdarlehen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Kinderbetreuungszuschüsse
- Internet- und Smartphonenutzung
- Überlassung einer Wohnstätte
Wichtig: Einige der Sachwerte müssen besteuert werden, was dann über die Lohnabrechnung erfolgt
– steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben sie, wenn sie 44 Euro/monatlich nicht überschreiten.