Es ist wieder soweit: Die Steuererklärung steht vor der Tür und wartet darauf, angefertigt zu werden. Da ist es natürlich von Vorteil, sich einiger Tipps und Tricks zu bedienen, um das Beste für sich selbst dabei herauszuholen. Viele setzen bei ihrer Steuererklärung nur das Nötigste ab oder das Gängige wie Bewerbungs- oder Fahrtkosten. Dabei gibt es bei der Steuererklärung an vielen unterschiedlichen Ecken zu sparen. Wie? Man muss sich nur einmal etwas genauer damit befassen. Wussten Sie, dass Sie sogar private Ausgaben von der Steuer absetzen können? Einige private Ausgaben, die für Sie zwangsläufig und notwendig waren, dürfen Sie nämlich als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung kennzeichnen.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Wie Sie wissen, sind private Ausgaben für die Steuererklärung eher nicht von Relevanz. Doch was viele nicht wissen ist:
Es gibt Ausnahmen. Und zwar dann, wenn es sich um die soeben erwähnten außergewöhnlichen Belastungen handelt.
Diese sind besondere Umstände in Ihrem Privatleben, die Sie dazu zwingen, mehr Geld ausgeben zu müssen, als es der Normalfall verlangt. Natürlich handelt es sich dabei nicht um Luxusausgaben, welche die allgemeine Lebensqualität steigern sollen, sondern um Ausgaben, die dazu führen sollen, dass eine allgemeine und durchschnittlich angemessene Lebensqualität überhaupt erst möglich ist. Also zwangsläufige Aufwendungen, die sich nicht vermeiden lassen und von Notwendigkeit sind. Falls Sie also ein besonderes Ereignis/ besondere Umstände zu Ausgaben zwingen, die Sie selbst zu tragen haben, gelten Sie vor dem Gesetz als belastet.
Welche außergewöhnlichen Belastungen gibt es?
Grundsätzlich ist zwischen zwei verschiedenen Arten von außergewöhnlichen Belastungen zu unterscheiden:
Es gibt die allgemeinen und die besonderen außergewöhnlichen Belastungen
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Allgemeine außergewöhnlichen Belastungen:
Hier sind nur die Kosten absetzbar, die Ihre individuelle zumutbare Belastung überschreiten. Ob Sie wirklich Steuern sparen können, hängt vor allem von drei Faktoren ab: Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder.
Diese Fälle gelten z.B. als außergewöhnlichen Belastungen und sind von der Steuer absetzbar:
- Für einige Fälle gibt es einen pauschalen Freibetrag, z.B. für Ausgaben für Hilfsmittel wie u.a. für Brillen oder Zahnprothesen.
- Ebenso ist Alternativmedizin wie Kosten für homöopathische Medikamente und Heilmittel absetzbar.
- Auch Bestattungen und sogar die Kosten von Künstlicher Befruchtung können Sie absetzen.
- Sie haben eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes Ihrer Krankenversicherung für eine Bade- oder Heilkur?
Damit verbundene selbst getragene Aufwendungen können Sie ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Erst am Jahresende können Sie mit Sicherheit wissen, ob Sie Ihre zumutbare Belastungsgrenze knacken. Daher sollten Sie während des Jahres erst einmal alle Belege sammeln.
Besondere außergewöhnlichen Belastungen:
Hier gibt es sogenannte Pausch- oder Höchstbeträge. Der Abzug ist zwar in der Höhe beschränkt, doch es zählt bereits der erste Cent der Aufwendungen.
- Haben Sie auswärts wohnende Kinder, die sich in Ausbildung befinden und volljährig sind? Hierfür gibt es einen Pauschalbetrag: Dieser beträgt maximal 924 Euro.
- Auch für Menschen mit Behinderungen gelten außergewöhnliche finanzielle Belastungen, z.B. bei einem notwendigen Wohnungsumbau aufgrund einer Behinderung.
- Zudem gibt es einen Pflegepauschbetrag oder absetzbare Pflegekosten für Menschen, die unentgeltlich jemanden häuslich pflegen.
Trifft eines der Beispiele vielleicht bereits auf Sie zu? Überlegen Sie gründlich und informieren Sie sich über die Möglichkeiten beim Absetzen privater Ausgaben von der Steuer. Es kann sich lohnen!
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