Steuererklärung im Überblick

Ratgeber

Für die einen ist es Pflicht, für die anderen nicht. Bei dem Begriff „Steuererklärung“ stellen sich bei vielen die Nackenhaare auf. Während Selbstständige zur jährlichen Steuererklärung verpflichtet sind und in der Regel Geld abgeben müssen, ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer nicht obligatorisch, da ihre Steuern bereits monatlich  mit jedem Gehalt abgezogen werden. Dennoch lohnt es sich auch für Nicht-Selbstständige und sogar für Studenten, eine Steuererklärung einzureichen.

Wenn man sich genau informiert und einmal alles gründlich prüft, kann man durch die Steuererklärung eine Menge Geld sparen. Sich einmal im Jahr hinzusetzen und mit dem Thema zu befassen und dadurch einen Teil seiner abgegebenen Steuern zurückzuerlangen oder weniger abgeben zu müssen, kann durchaus gewinnbringend sein. Wer keine Zeit oder Lust hat, sich selbst mit seiner Steuererklärung zu befassen, kann selbstverständlich einen Steuerberater konsultieren. Dieser ist natürlich ein Fachmann auf seinem Gebiet, kennt alle Tipps und Tricks und nimmt Ihnen die Arbeit ab.

Aber Achtung: Ein Steuerberater möchte für seine Arbeit natürlich entlohnt werden – und eine Steuererklärung selbst anzufertigen ist kein unmögliches Unterfangen und mit ein wenig Geduld und Konzentration in jedem Fall machbar.

Wer eine Steuererklärung erstellen sollte:

  • jeder, der selbstständig und kein Arbeitnehmer ist
  • jeder, der geringe Einkünfte hat
  • jeder, der hohe absetzbare Ausgaben hat

Bei Arbeitnehmern ist die Einkommensteuer mit dem monatlichen Lohnsteuerabzug vom Arbeitnehmer-Bruttogehalt  abgegolten, sodass die meisten keine Steuererklärung abgeben müssen.

 

Achtung – es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. wenn Sie im Vorjahr mehrere Arbeitgeber parallel hatten und Ihr Einkommen nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Für die meisten Arbeitnehmer lohnt sich eine Steuererklärung: In ca. neun von zehn Fällen gibt es eine Steuererstattung. (Sie erhalten quasi ihr Geld zurück, das Ihnen zusteht und das ansonsten in der Staatskasse bliebe.)
  • Auch Selbstständige können je nach Beruf und mit den richtigen Tipps an vielen Stellen Steuern sparen.
  • Wer freiwil­lig eine Steuererklärung zum Jahres­ende abgibt, kann sich zu viel gezahlte Steuern für bis zu vier Jahre zurück­holen.
  • Privatleute können (statt Papierformulare) das kostenlose Programm Elster-Formular der Finanzverwaltung nutzen ( Registrierung dazu auf www.elster.de). Tipp: Hier kann man für jede neue Steuererklärung einfach durch einen Klick die Daten vom Vorjahr übernehmen – das spart viel Arbeit.
  • Wenn Sie sich detailliertere Ausfüllhilfe, zusätzliche Tipps und mehr Komfort bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung wünschen, können Sie auch kostenpflichtige Steuerprogramme verwenden, die es bereits ab 15 Euro zu erwerben gibt.

 

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Aktuelle Fristen für die Steuererklärung für das Jahr 2018:

  • Für diejenigen, die eine Steuererklärung erstellen müssen: 31. Juli 2019
  • Für diejenigen, die freiwillig eine erstellen möchten: 2. Januar 2023

Wodurch Sie als Selbstständiger steuern sparen können oder als Arbeitnehmer eine hohe Steuererstattung erzielen können: 

             Durch Werbungskosten: Dazu gehört alles, was Sie ausgeben, um Geld zu verdienen wie z.B.:

  • Wegstrecke zum Arbeitsplatz: Wer täglich eine Wegstrecke von 15 Kilometern zu seinem Arbeitsplatz zurücklegt, überschreitet mit seinen Fahrtkosten die Werbungskostenpauschale. Sammeln Sie Tankbelege und Fahrtickets. Auch die Bahncard lässt sich von der Steuer absetzen.  Ebenso die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch sind steuerlich absetzbar.
  • Arbeitsmittel: Dazu zählt alles, was Sie für Ihre berufliche Tätigkeit einsetzen. Einige Arbeitsmittel können komplett abgesetzt werden. Als Arbeitsmittel gelten z.B. ein Laptop, ein Smartphone, eine Software, ein Schreibtisch, Fachliteratur oder Werkzeug, das Sie selbst bezahlt haben und beruflich nutzen.
  • Arbeitszimmer: Falls Sie von Ihrem zu Hause aus arbeiten, könnte es sein, dass Sie die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen können. Dies betrifft vor allem Lehrer, Außendienstmitarbeiter, diejenigen die in ihrer Firma keinen angemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen oder wenn Ihnen für Ihre berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht wie es bei Selbstständigen oft der Fall ist.
  • Berufsbekleidung: Typische Berufsbekleidung sowie auch deren Reinigung können Sie ebenfalls absetzen. Darunter fallen beispielsweise Arbeitskittel, Uniformen oder Sicherheitsschuhe. Alle Kleidungsstücke, die Sie auch als herkömmliche Bekleidung im Alltag nutzen können, werden wiederum in der Regel nicht als typische Berufskleidung angesehen.
  • Fortbildungen: Wenn Sie Fortbildungen machen, in die Sie selbst investieren, um sich beruflich weiterzuentwickeln, sind diese in voller Höhe steuerlich absetzbar.
  • Doppelte Haushaltsführung: Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort führen muss, kann diese Ausgaben von der Steuer absetzen. Darunter fallen Kosten der Zweitwohnung, Fahrtkosten sowie Umzugskosten.
  • Sonderausgaben: Dazu zählen z.B. gezahlte Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen wie Sozialversicherungsbeiträge, viele Aufwendungen für die Altersvorsorge, Spenden, Kinderbetreuungskosten, Kosten Ihrer eigenen erstmaligen Berufsausbildung oder Ihres Erststudiums und vieles mehr.

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Wichtige Tipps und was Sie beachten sollten:

  • Wichtig: Um viele Steuern sparen zu können, sollten Sie all Ihre Belege ordnungsgemäß aufbewahren, so dass sie gut lesbar und geschützt vor Beschädigungen sind. Das Finanzamt kann Sie jederzeit dazu auffordern, Ihre Ausgaben und Angaben in Ihrer Steuererklärung zu belegen.
  • Sortieren Sie die Belege  nach unterschiedlichen Ausgabekategorien. Dadurch können Sie viel Zeit und Arbeit während der Erstellung ihrer Steuererklärung sparen.
  • Zum Jahres­ende können Sie Ihre Steuerlast für das darauffolgende Jahr noch optimieren: Sie können z.B. ohnehin geplante Ausgaben vorziehen.
  • Wenn Sie zur Steuererklärung verpflichtet sind, Sie es jedoch nicht schaffen, diese rechtzeitig einzureichen, müssen Sie mit Verspätungszuschlägen rechnen. Diese könnten sich auf bis zu zehn Prozent der Steuersumme belaufen. Sie könnten Ihr zuständiges Finanzamt stattdessen um eine Fristverlängerung bitten. Als mögliche Gründe gelten u.a.: Umzug, Krankheit, oder fehlende Unterlagen.
  • Prüfen Sie Ihre Lohnsteuerklasse: Wer verheiratet ist, sollte regelmäßig prüfen, ob die Lohnsteuerklassen passend sind. Bei Gehaltserhöhungen z.B. kann der Wechsel in eine andere Klassenkombination von Vorteil sein.
  • Nach Erhalt Ihres Steuerbescheides lohnt es sich, diesen gründlich zu prüfen. Ist den Finanzbeamten vielleicht ein Fehler unterlaufen? Falls Ihnen etwas auffällig erscheint oder Sie Fragen haben, wenden Sie sich unbedingt an das Finanzamt. Innerhalb eines Monats können Sie auch Einspruch erheben. Die Finanzämter entscheiden in zwei Drittel der Fälle zugunsten aufmerksamer Steuerpflichtiger.
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