Steuer-Tipp: Handwerkerleistungen absetzen

Steuer-Tipp: Handwerkerleistungen absetzen

Ratgeber

Es ist Steuererklärungs-Hochzeit und um das Bestmögliche für sich selbst dabei herauszuholen, lohnt es sich, die wichtigsten Tipps und Tricks zu kennen.
Ob private Ausgaben wie Pflegekosten oder Werbungskosten wie die tägliche Fahrt zur Arbeit – zu sparen gibt es bei der Steuererklärung an den verschiedensten Ecken.
Was sich u.a. von der Steuer absetzten lässt sind z.B. Handwerkerleistungen – und dies kann sich lohnen, da diese zuweilen teuer sein können.

Sie haben eine selbst genutzte Eigentumswohnung, ein selbst bewohntes Eigenheim und ein dazugehöriges Grundstück und lassen dort Handwerker für sich arbeiten?
Dann dürfen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Auch die Anfahrtskosten und Verbrauchsmaterialien sind absetzbar.

Allein damit können Sie bis zu 1.200 Euro Steuern im Jahr sparen!

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Was beim Absetzen von Handwerkerkosten zu beachten ist:

Absetzen dürfen Sie nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – also Arbeiten, die früher oder später als zwangsläufig ohnehin durchgeführt werden müssten. Arbeiten, die etwas Neues schaffen, was nicht von zwingender Notwendigkeit ist, zählen nicht dazu.

Was zählt zu den abzugsfähigen Handwerkerleistungen?

Im Folgenden finden Sie eine Liste mit absetzbaren Leistungen und damit verbundenen Arbeitsmitteln vor, die von den Finanzämtern u.a. anerkannt werden:

  • Lohn für den Handwerker, der für Sie Arbeiten verrichtet
  • Fahrt- und Gerätekosten sowie Verbrauchsmittel, die mit dieser Arbeit einhergehen
  • Zu diesen Handwerksarbeiten zählen z.B.:
  • Malerarbeiten in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus
  • Austausch oder Renovierung von Fenstern und Türen
  • Dach- und Fassadenarbeiten
  • Pflasterarbeiten auf dem Grundstück des Hauses
  • Verlegung von Bodenbelägen wie Fliesen, Teppich oder Parkett
  • Modernisierung einer Einbauküche oder des Badezimmers
  • Reparatur von Haushalts- und Elektronikgeräten wie Wasch- und Geschirrspülmaschinen – sofern das Gerät in einer Hausratversicherung mitversichert ist
  • Wartung der Heizungsanlage
  • die kompletten Schornsteinfegerkosten
  • Öffnen einer Haus- oder Wohnungstür durch einen Schlüsseldienst
  • Instandhaltungsleistungen wie z.B:
  • die Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen
  •  die Überprüfung von Anlagen auf ihre ordnungsgemäße Funktion
  • die TÜV-Kontrolle beim Fahrstuhl
  • die Kontrolle des Blitzableiters

Nehmen Sie sich die Zeit und prüfen Sie, ob Sie in Ihrer Steuererklärung Handwerkerleistungen absetzen könnten und sparen Sie bis zu 1.200 Euro Steuern jährlich.
Und um diese Summe Ihrer ersparten Steuern noch weiter zu erhöhen, schauen Sie sich auch gern folgende unserer für Sie zusammengestellten Steuer-Tipps noch an:

Steuererklärung im Überblick
Steuererklärung: Private Ausgaben von der Steuer absetzen – Außergewöhnliche Belastungen
Geld zurück mit dem Absetzen von Werbungskosten
Steuern: Geldwerter Vorteil – alles was Sie dazu wissen müssen
Abgeltungssteuer bei Spin-Offs und Aktiensplits – Das sollten Sie wissen
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