Staatliche Zulagen für die Riesterrente sichern

Ratgeber

Damit die Sparer von staatlichen Zulagen profitieren, ist es wichtig diese bei dem jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrages zu beantragen. Das ist rückwirkend möglich. ABER: Nur für zwei Jahre!

Wer jetzt noch die Zulagen für die Jahre 2017 abgreifen möchte, sollte sich beeilen! Bis 31. Dezember 2019 ist das noch möglich. Danach entfällt der Anspruch auf Zulagen für 2017.

Es geht auch einfacher!

Wer sich die Mühe nicht jedes Jahr aufs Neue machen möchte, für den gibt es zum Glück auch eine andere Möglichkeit. Denn diesen Aufwand kann man leicht umgehen. Sparer können ihren Riester-Anbieter bevollmächtigen, die Zulagen selbst zu beantragen. Dann müssen Sie den Anbieter nur noch über Veränderungen informieren, z. B. im Falle von Einkommensänderungen wie beispielsweise bei der Geburt von Kindern oder (Heirat?).

 

Dann müssen Sie den Anbieter nur noch über Veränderungen informieren, z. B. im Falle von Einkommensänderungen, zum Beispiel bei der Geburt von Kindern.