Alle Jahre wieder ist die Steuererklärung fällig. Für einige stellt die alljährliche Fertigstellung der Steuererklärung eine fast unüberwindbare Hürde dar, andere wiederum können es kaum abwarten, sich erneut mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, da sie genau wissen, dass man sich dadurch einiges an Geld zurückholen kann. Damit auch Sie sich zur letzteren Gruppe zählen und von Ihrer jährlichen Steuererklärung profitieren können, anstatt diese aufzuschieben und sie nur widerwillig anzufertigen, möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie im besten Falle eine Menge Geld zurückerstattet bekommen.
Absetzen von Werbungskosten
- Werbungskosten sind Aufwendungen, Ausgaben und Kosten, die durch eine berufliche Tätigkeit entstehen.
- Nicht nur die Fahrt zur Arbeit, das häusliche Arbeitszimmer, Fachliteratur oder das Notebook zählen zu den Werbungskosten.
- Arbeitnehmerpauschbetrag – steht jedem Arbeitnehmer zu – und dies ist automatisch so!
- Nutzen Sie auch den Steuer-Ersparnis-Rechner
Geld zurück mit: Dem Absetzen von Werbungskosten
Was sind Werbungskosten?
Unter Werbungskosten versteht man Aufwendungen, Ausgaben und Kosten, die durch eine berufliche Tätigkeit entstehen.
Laut Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) geht es um „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“. Kurz gesagt, zu den Werbungskosten zählen also alle Kosten, die Ihnen durch Ihre Arbeit entstehen. Sich einen Überblick über mögliche Werbungskosten zu verschaffen und sich genauer darüber zu informieren, ist so wichtig, da diese Ihre Steuerlast bei Ihren Einkünften als Arbeitnehmer mindern können. Auf den ersten Blick belasten Werbungskosten zwar den eigenen Geldbeutel, doch auf lange Sicht bringen Ihnen diese eine Steuerersparnis ein, denn sie werden von Ihren Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit abgezogen.
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Was zählt zu den Werbungskosten?
Zu den Werbungskosten kann eine Vielzahl von Dingen zählen. Von Bewerbungsfotos bis hin zu unterschiedlichen Arbeitsmitteln wie Fachliteratur oder ein Laptop. Im Folgenden haben wir eine Liste für Sie erstellt, was zu den gängigen Werbungskosten zählt. Zudem sind auch Dinge aufgelistet, die vielleicht noch nicht jedem bekannt sind.
Zu den sogenannten Werbungskosten zählen u.a.:
- die tägliche Fahrt zur Arbeit
- die Bahncard: Wenn Sie durch diese z.B. Ihre beruflich veranlassten Reisekosten senken, können Sie den Preis komplett als Werbungskosten kennzeichnen.
- die Fahrt zu Bewerbungsgesprächen
- Bewerbungsfotos sowie Bewerbungsmaterialien wie z.B. Fotokopien von Zeugnissen
- Arbeitsmittel: Alles, was Sie für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen müssen, gilt als Arbeitsmittel. Im Prinzip kann jeder Gegenstand ein Arbeitsmittel sein, das steuerlich absetzbar ist. Sie müssen ihn allerdings zu mindestens zu 10 Prozent für berufliche Zwecke nutzen.
- Büromaterialien- und ausstattung
- Computer, Monitore, Laptop, Smartphone
- Drucker, Kopierer, Aktenvernichter
- berufliche Fachliteratur
- Internet
- Aktentasche, typische Arbeitskleidung + Reinigung
- Fortbildungen, Seminare, Schulungen, Sprachkurse
- Doktortitel – Promotionskosten: Diese erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an, wenn sie beruflich veranlasst sind.
- Mitgliedsbeiträge an den Berufsverband
- Arbeitszimmer: Wenn Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt.
- Doppelte Haushaltsführung bei Pendlern
- Umzug: Haben Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen? Dann können Sie die Umzugskosten auch als Werbungskosten angeben und viel Geld zurückholen.
-> TIPP:
Von sich aus berücksichtigt das Finanzamt bei Arbeitnehmern pauschal 1.000 Euro Werbungskosten.
Das kann sich in jedem Fall lohnen!
Dieser sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag wird in Deutschland jedem gewährt.
Bei diesem werden Ihren Einkünften 1.000 Euro pauschal abgezogen, wodurch Ihre Steuerlast sinkt.
Das Gute daran ist: Quittungen, Belege, Nachweise und Co. werden dafür nicht verlangt. Übersteigen Ihre Werbungskosten jedoch diesen Pauschalbetrag, sollten Sie Nachweise liefern können!
Weitere hilfreiche Informationen zur Anfertigung Ihrer Steuererklärung finden Sie hier sowie hier.
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