Die Vorfreude auf eine geplante und bereits gebuchte Reise kann groß sein und das bereits lange Zeit vor Antritt der Reise. Manchmal jedoch läuft das Leben nicht nach Plan und es geschieht etwas, was Sie daran hindert, Ihre Reise anzutreten. Dann ist es sinnvoll zu wissen, ob Sie von Ihrer bereits gebuchten Reise zurücktreten können und ob und in welchen Fällen Sie Ihr Geld oder zumindest einen Teil davon zurückerhalten bzw. wann zusätzliche Stornokosten anfallen.
In diesen Fällen können Sie von Ihrer Reise zurücktreten und Ihr Geld zurück verlangen
Im Prinzip können Sie vor Antritt Ihrer Reise jederzeit von einem Reisevertrag zurücktreten. Doch Sie müssen sich darauf einstellen, dass Ihr Rücktritt für Sie sehr teuer werden kann, da der Veranstalter für den Aufwand eine angemessene Entschädigung von Ihnen verlangen darf. Doch es gibt bestimmt Fälle, in denen Sie mehr als nur einen Teil Ihrer bezahlten Summe zurückerhalten. Dazu gehören vor allem die folgenden Beispiele:
- Höhere Gewalt: Als Urlauber können Sie Ihre gebuchte Reise z.B. bei Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder politischen Unruhen kündigen. Dazu können Sie z.B. nach aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes Ausschau halten.
- Veränderung der Reise: Wenn der Veranstalter Ihre gebuchte Reise nachträglich wesentlich verändert, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. Dies kann z.B. eine starke Abweichung der ursprünglichen Flugzeiten oder auch -routen, des Hotels oder des allgemeinen Programms sein. In diesen Fällen dürfen Sie, von der Ihrer Reise zurücktreten, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen.
- Erhöhung des Reisepreises: Auch wenn die Reise nach Buchung plötzlich teurer werden sollte, haben Sie das Recht auf einen Rücktritt. Bereits ab eine Preiserhöhung von mehr als 5 Prozent ist dies möglich.
- Erkrankungen oder schwere Schicksalsschläge: In solchen Fällen können Sie, um sicher zu gehen, eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Aber Achtung – diese lohnt sich in der Regel nur bei teuren Reisen oder bei Reisen, die weit im Voraus gebucht worden sind, also noch lange hin sind. Eine Reiseversicherung übernimmt die Stornokosten nur bei schweren Erkrankungen oder Schicksalsschlägen.
- Andere Gründe: Haben Sie einen anderen Grund, weshalb Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, z.B. private Gründe, erhalten Sie vom Anbieter nur einen Teil, meist nur eine sehr geringe Summe, des Reisepreises zurück.
Eine festgelegte Regelung, wie viel des bezahlten Betrages Ihr Reiseanbieter im Falle Ihres Rücktritts von der Reise einbehalten darf und wie viel Sie zurückerstattet bekommen, gibt es nicht.
Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Viele schließen aus einem Sicherheitsgefühl heraus eine Reiserücktrittsversicherung ab, ohne sich vorher genauer über diese zu informieren oder Vergleiche anzustellen. Es lohnt sich jedoch, sich genau zu überlegen, ob sich eine Versicherung in Ihrem Falle lohnt. Bei einem Rücktritt übernimmt die Reiseversicherung die Stornokosten, allerdings nur, wenn Ihr Rücktritt aus bestimmten Gründen geschieht wie z.B.:
- schwere, unerwartete Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- schwerer Unfall
- Tod eines nahen Angehörigen
- unerwartete Arbeitslosigkeit
-> Achtung: In den Versicherungsbedingungen sind die versicherten Gründe nicht immer eindeutig dargelegt oder genauer definiert. Dadurch kann es z.B. zu Meinungsverschiedenenheiten und Problemen mit der Versicherung kommen.
Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?
Eine Reiserücktrittsversicherung ist nur sinnvoll, wenn:
- eine Reise lange im Voraus gebucht wird
- eine teure Reise gebucht wird
- eine Reise mit Senioren geplant ist
- eine Reise als Familie und mit Kindern geplant ist
TIPP: Nehmen Sie sich vor Reiserücktrittsversicherungen auf Buchungsportalen in Acht. Meist sind die Preise im Vergleich zu hoch und im Kleingedruckten können sich Fallen verbergen.
Informieren Sie sich und überlegen Sie, ob sich eine Reiseversicherung lohnt und wie groß der finanzielle Schaden bei Rücktritt Ihrer Reise tatsächlich wäre.
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