Die Frage nach der richtigen Wohnform ist zu Zeiten der Niedrigzinsphase in aller Munde. Sollte man besser ein ganzes Leben lang zur Miete wohnen oder lohnt es sich noch ein Eigentumshaus zu finanzieren? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, vielmehr verlangt sie eine differenzierte Antwort. Die eben angeführte Frage sollte jeder individuell beantworten und dementsprechend vorgehen. Wir bieten Ihnen einen Überblick und eine Orientierung über verschiedene Formen des Bauens und Wohnens.
Wohneigentum
Eigentum in der Stadt oder auf dem Land?
Sowohl aus finanzieller Sicht als auch aus praktischer Sicht gibt es für die Stadt und für das Land Vor- und Nachteile. Auf den Kaufpreis eines Grundstücks bzw. einer Immobilie bezogen, sind die Kosten bei einem Grundstück oder einer Immobilie im ländlichen Raum deutlich geringer als in einer Stadt. Gerade in den Großstädten steigen die Immobilienpreise kontinuierlich an. Viele stehen vor der Frage, ob sie eine Immobilie in einer größeren Stadt mieten sollten oder die monatlichen Mietkosten in eine Finanzierung eines Eigenheims stecken sollten. Das Leben auf dem Land lockt mit vielen Vorteilen. Neben den günstigeren Immobilienpreisen locken auch viel Platz und die Nähe zur Natur. Auch dem Streben nach Selbstverwirklichung durch die Planung und den Bau einer eigenen Immobilie kann bis auf wenige Ausnahmen aus platztechnischen Gründen nur auf dem Land nachgekommen werden. Jedoch müssen viele Arbeitnehmer zu ihrem Arbeitsplatz in eine urbane Region pendeln. Das Pendeln kann also auch eine starke fiannzielle Belastung darstellen.
Jedoch bietet auch die Stadt als Wohnort viele Vorteile. Meist gibt es in Mittel- und Großstädten mehr und besser entlohnte Arbeitsplätze als im ländlichen, peripheren Raum. Für viele Menschen ist das urbane Leben auch aufgrund von besserer ärztlicher Versorgung, vielfältigerem kulturellen Angebot und besseren schulischen und universitären Einrichtungen attraktiver als das Leben auf dem vermeintlich schlechter entwickelten Land.
Rein finanziell betrachtet lohnt sich eher der Kauf bzw. der Bau eines Eigenheims auf dem Land, als über Jahre hinweg zur Miete in der Stadt zu wohnen. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Menschen für den Bau eines Eigentumhauses in einer ländlichen Gegend. Ist der Kredit für das Eigenheim erst einmal abbezahlt, hat der Hausbesitzer ein Vermögen in Form der abbezahlten Immobilie aufgebaut. Für den Hausbesitzer fallen also nach Rückzahlung der Kosten an die Bank außer Instandhaltungskosten keinerlei Wohnkosten mehr an. Besitzt man jedoch eine Immobilie in der Stadt, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Wert dieser Immobilie deutlich stärker gestiegen ist als der Wert einer Immobilie auf dem Land. Ein Kauf einer Immobilie in der Stadt ist also zwar im Kaufpreis teurer, zahlt sich aber auf lange Sicht aus.
Zusätzliche Kosten für Bauherren und Wohnungsbesitzer
Der größte Kostenfaktor für Immobilienbesitzer neben der Finanzierung der Immobilie die monatlich anfallenden Energie- und Wasserkosten. Strom-, Wasser- und Heißkosten können bei einer großen Wohnfläche über 200 Euro pro Monat betragen. Auch an die jeweilige Kommune muss der Besitzer Steuern und Gebühren bezahlen. Insgesamt fallen durch Grundsteuern und verschiedene Gebühren wie die Gebühren für Schutzwasserkanalgebühren durchschnittlich 50-60 Euro monatlich an. Diese Kosten variieren sehr stark, je nachdem wie groß das Grundstück ist. Des Weiteren fallen Kosten für die Hausrats- und Elementarschädenversicherung an. Addiert man dazu noch die Instandhaltungskosten und die Rundfunkgebühr kommt man auf 450-500 Euro monatliche Nebenkosten.
Miete
Mietkaution
Was ist eine Mietkaution und was gibt es zu beachten?
Unter der Mietkaution versteht man im alltäglichen Sprachgebrauch eine Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, der vor dem Einzug in die Mietwohnung vom Mieter an den Vermieter gezahlt wird. Der Vermieter sichert sich dadurch gegen vom Mieter verursachte Schäden und unbezahlte Miet- bzw. Nebenkosten ab. Eine Kautionszahlung des Mieters ist nicht gesetzlich festgelegt und muss deshalb nur getätigt werden, wenn diese im Rahmen des Mietvertrages vereinbart wurde. Die Rückzahlung der Mietkaution ist unmittelbar nach dem Auszug des Mieters an diesen zu verrichten. Allerdings kann es durchaus einige Monate bis zur Rückzahlung der Mietkaution dauern, da es dem Vermieter zusteht zu prüfen, ob es durch den Mieter verursachte Schäden oder Restschulden gibt. Die Rückzahlung der Mietkaution unterliegt der dreijährigen Regelverjährungsfrist.
Mietaval
Das Mietaval ist eine Alternative zur klassischen Mietkaution. Bei dieser bei Vermietern beliebten Mietbürgschaft einer Bank, übernimmt diese im Schadensfall die aufkommenden Kosten. Der Mieter zahlt für diese Bürgschaft jährlich etwa drei bis vier Prozent der Mietkaution an die Bank.
Moneyfix-Mietkation
Die Moneyfix-Mietkaution ist ebenfalls eine moderne Alternative zur sonst üblichen Mietkaution. Der Unterschied zum Mietaval also zur Bankbürgschaft liegt darin, dass die Bürgschaft für den Mieter nicht von einer Bank, sondern von Moneyfix übernommen wird. Die Mehrbelastung durch Mietkautionen vor dem Einzug in Höhe von zwei bis drei Monatsmieten kann durch die Monexfix-Mietkaution abgewendet werden. Die Deutsche Kautionskasse bietet die Monexfix-Mietkaution als günstige Alternativvariante an, bei der der Mieter anstatt der einmaligen Kautionszahlung, jährlich einen bestimmten Betrag an den Vermieter zahlt. Dieser Betrag beläuft sich bei einer Mietkaution von 1500 Euro auf 70,50 Euro pro Jahr. Die Mietkautionsbürgschaft von Monexfix sichert sowohl den Mieter als auch den Vermieter ab.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft muss der Bürger im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seines Gläubigers selbst zahlen. Es bleibt ihm damit verwehrt die Bürgschaft prüfen zu lassen. Diese Sonderform der Bürgschaft bietet im Gegensatz zur einfachen Bürgschaft dem Gläubigern, also eine enorme Sicherheit. Für den Bürgen hingegen ist die selbstschuldnerische Bürgschaft mit dem Risiko verbunden, dass er bei Zahlungsunfähigket bzw. Zahlungsverzug seines Gläubigers unverzüglich in Haftungsschuld steht.
Bei dieser Bürgschaftsvariante verzichtet der Bürge im Bürgschaftsvertrag explizit auf die Einrede der Vorausklage. Diese Einrede legitimiert bei einer einfachen Bürgschaft im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers die durch den Bürgen verordnete Zwangsvollstreckung des Hauptschuldners, also des Gläubigers.
Von vielen Vermietern, die eine Wohnung an Studenten ohne Festgehalt vermieten, wird erwartet, dass die Eltern der Studenten zur Absicherung als selbstschuldnerische Bürgen eintreten.
Verjährungsfristen
Eine Forderung verjährt nach drei Jahren. Jedoch gilt es zu berücksichtigen, dass die Frist zum 31.12 in dem Jahr der Forderung beginnt.
Auch eine herkömmliche Rechnung hat eine Verjährungsfristen von drei Jahren. Handwerkerrechnungen verjähren ebenfalls nach drei Jahren. Allerdings tritt bei einer begründeten Ablehnung eines Werkes bzw. einer bestimmten Arbeit das Mangelrecht in Kraft.
Mietnebenkosten
Vermieter können die meisten Mietnebenkosten auf den Mieter umlegen. Der größte Nebenkostenfaktor Heizung und Wasser darf vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Auch Straßenreinigungskosten und mögliche Kosten für einen zur Wohnung führenden Aufzug darf der Vermieter abrechnen. Die öffentlichen Lasten muss der Vermieter bis auf die Grundsteuer selbst tragen.
Ortsansässige Mietervereine beraten bei Mietproblemen und Rechtsfragen.